Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe/das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen (Bestellung von Koordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes – SiGe-Plans – sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten) herabzusetzen.
Der Bauherr ist in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit eingebunden.
Das BauKG gilt auf allen Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Es gilt gleichzeitig mit allen übrigen gesetzlichen Schutzvorschriften. Die erforderlichen Maßnahmen sind abhängig von der Baustellengröße und der Baudauer. Dabei geht es nicht nur um die Koordinierung des Bauablaufes, sondern insbesondere um eine verbesserte Koordination von zu treffenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen bereits während der Vorbereitungsphase. Es geht nicht darum, für Bauunternehmen neue Aufgaben zu schaffen und damit Kosten zu verursachen, sondern sicherzustellen, dass Bauunternehmen rechtzeitig Informationen erhalten, die sie für ihre Kalkulation und Arbeitsvorbereitung benötigen.
Professionelle Baustellen- und Planungskoordination führt neben dem verbesserten ArbeitnehmerInnenschutz zur Qualitätssteigerung, exakteren Einhaltung der Bauzeiten und genaueren Termin- und Finanzplanung durch das perfekte Zusammenspiel der Planenden und Bauausführenden.
Sicherheitsfachkraft
Auf Grundlage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ist die Bestellung einer fundiert ausgebildeten Sicherheitsfachkraft in Arbeitsstätten verpflichtend vorgeschrieben. Die geprüfte Sicherheitsfachkraft kann von Ihrem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung ausgeliehen werden.