Die öffentliche Beleuchtung wird durch zahlreiche Verordnungen, gesetze und Normen geregelt. Diese werden in der Praxis vielfach nicht oder nur unzureichend beachtet.
Hier zwei Beispiele:
Rund 90 % der Beleuchtungsanlagen in Österreich werden nicht gesetzeskonform betrieben, da die elektronischen Verteiler nicht den Anforderungen entsprechen oder die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.
Der Gesetzgeber schreibt eine Überprüfung der elektrischen Anlagen, Komponenten und Anlagenteile alle 5 Jahre vor. Diese Überprüfungspflicht wird von den Betreibern oftmals nicht eingehalten.
Meist werden den Städten und Gemeinden die Pflichten erst im Schadensfall bewusst. Als auf öffentliche Beleuchtung spezialisierter Lichtplaner kennen wir die Anforderungen im Detail und beraten unsere Kunden kompetent und umfassend hinsichtlich:
Schnellstraße S31 der Asfinag von Eisenstadt bis Oberpullendorf
Die Planungsgemeinschaft L.U.X. Beleuchtungskonzepte/ZT-Büro Feldner stellt die örtliche Bauaufsicht für die Elektrotechnischen Arbeiten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Projektes verantwortlich …
Der Graben in Wien – der größte Festsaal der Welt
Mit der Weihnachtsbeleuchtung am Graben 2006 wurde erstmalig in Wien ein individuelles Konzept umgesetzt und war Vorreiter des Projektes Light UP …
Sanierung elektrotechnischer Anlagen der Landesregierung Burgenland
im Auftrag der Firma BELIG zeichnete sich die Planungsgemeinschaft L.U.X / Feldner für die komplette Sanierung der elektrotechnischen Anlage der Landesregierung Burgenland verantwortlich …