Gemäß der Elektroschutzverordnung ESV 2012, ist für alle elektrischen Anlagen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen eine wiederkehrende Prüfung in Zeitabständen von längstens 5 Jahren durchzuführen.
Abweichend davon betragen die Prüfintervalle für elektrische Anlagen mit besonderen Anforderungen (wie z.B. explosionsgefährdete Bereiche, auf Baustellen, bei E-Anlagen mit gering ausgesetzten Belastungen, etc.) zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Die Verordnung sieht unter anderem folgende Mindestinhalte der Prüfungen (§10) vor:
Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten und Baustellen sind wiederkehrend nach längstens drei Jahren von Elektrofachkräften zu prüfen. Wenn im Gebäude explosionsgefährliche, hochentzündliche oder größere Mengen von leichtentzündlichen Arbeitsstoffen gelagert oder verwendet werden, reduziert sich das Prüfintervall auf ein Jahr.
Arbeitsmittelverordnung AM-VO
Für den Schutz von ArbeitnehmerInnen dürfen Arbeitsmittel gemäß Arbeitsmittelverordnung nur dann verwendet bzw. benutzt werden, wenn die für sie regelmäßig erforderlichen Überprüfungen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die prüfpflichtigen Arbeitsmittel (wie z.B. Türen, Tore, Hebezeuge, Anpassrampen, etc.) sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Gefahrenpotenzial bei öffentlicher Beleuchtung eindämmen
Die Gefahren lauern im Alltag und werden allzu oft unterschätzt und übersehen.
Das erschreckende Beispiel eines dreijährigeren Buben, der einen Stromschlag von 230 Volt erlitt, macht das Problem deutlich. Ein beschädigtes, nicht fachmännisch gewartetes Stromkabel, das zudem auch noch falsch angebracht war, war der Auslöser für diesen Unfall.
Durch die rechtzeitige Einbindung eines Experten in die Planung und Wartung kann die Gefahr eingedämmt werden. Dabei kümmern wir uns als ihre Licht- und Elektroberater unter anderem um: