Die kommunale Beleuchtung unterliegt strengen Regelungen

Die öffentliche Beleuchtung wird durch zahlreiche Verordnungen, gesetze und Normen geregelt. Diese werden in der Praxis vielfach nicht oder nur unzureichend beachtet.

Hier zwei Beispiele:
Rund 90 % der Beleuchtungsanlagen in Österreich werden nicht gesetzeskonform betrieben, da die elektronischen Verteiler nicht den Anforderungen entsprechen oder die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.

Der Gesetzgeber schreibt eine Überprüfung der elektrischen Anlagen, Komponenten und Anlagenteile alle 5 Jahre vor. Diese Überprüfungspflicht wird von den Betreibern oftmals nicht eingehalten.

Meist werden den Städten und Gemeinden die Pflichten erst im Schadensfall bewusst. Als auf öffentliche Beleuchtung spezialisierter Lichtplaner kennen wir die Anforderungen im Detail und beraten unsere Kunden kompetent und umfassend hinsichtlich:

  • Straßenbeleuchtung
  • Beleuchtung von Konfliktzonen (Schutzweg, Kreisverkehr etc.)
  • Beleuchtung von Gehwegen, Fußgängerzonen, Parkplätzen, Radwegen etc. (niederrangiges Straßennetz)
  • Smart City Lösungen

Referenzen kommunale Beleuchtung

Schnellstraße S31 der Asfinag von Eisenstadt bis Oberpullendorf

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